Gastangler
Aus ASV-Pinnwipp
Ab dem Beschluss in der Mitgliederversammlung vom 16. Juni 2001 ist es bei uns im Verein möglich, Gastkarten zu erwerben.
Voraussetzung für den Erwerb einer Gastkarte ist natürlich der Besitz eines gültigen, staatlichen Jahres- oder Fünfjahresfischereischeins bzw. eines Jugendfischereischeins.
Die Beangelung des "Blauen Sees" kann dann allerdings auch nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes des ASV "Pinn- Wipp" e.V. erfolgen, dass gleichzeitig die Aufsicht für den betreffenden Gastangler übernimmt.
Ein Gastangler erhält eine Gastkarte, auf die sein Name und Anschrift, dass ihn zu begleitende Vereinsmitglied sowie der zu beangelnde Tag inklusive Uhrzeit (auf 24 Stunden wählbar) einzutragen sind.
Es werden keine Gastkarten an Veranstaltungen sowie angesetzten Angeln des Vereins ausgegeben. Gastangler sind über den Verein versichert.
Generell gilt auch für jeden Gastangler die bestehende Vereins- und Gewässerordnung!
Bei Verstöße gegen dieselbe sowie beim Überschreiten der angegebenen Angelzeit auf der Gastkarte wird der Gastangler aber auch das Mitglied des Angelsportvereins "Pinn- Wipp" e.V. vom Verein zur Rechenschaft gezogen.
Tages- bzw. Drei-Tageskarten sind für den Preis von 10,- bzw. 25,- € bei allen Vorstandsmitgliedern erhältlich. Dafür kann dann jeder Gastangler 24 bzw. 72 Stunden mit insgesamt drei Ruten angeln.
Der vom Gastangler gefangene Fisch wird in das Fangbuch des ihn begleitenden Vereinsmitglieds eingetragen.
