Setzkeschergebrauch- ja oder nein!?

Aus ASV-Pinnwipp

Wechseln zu: Navigation, Suche

Viele Angler unter uns kennen diese Frage: Darf ich einen Fisch, den ich bereits früh gefangen habe, für die Zeit der restlichen Angelsitzung in einem Setzkescher hältern?

Oft wird diese Frage sehr schnell mit „ja“ beantwortet; dennoch muss zuerst sichergestellt werden, ob die Verwendung des Setzkeschers generell nicht über die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer bzw. die Landesfischereiordnung verboten ist (so in den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein).

Vor der Anwendung des Setzkeschers sind ebenfalls das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Schlacht-Verordnung sowie die Merkblätter und Ausbildungsunterlagen des DAV und VDSF zu berücksichtigen.

Ebenfalls können vereinsinterne Vorschriften bzw. Auflagen im Fischereierlaubnisschein den Gebrauch des Setzkeschers verbieten, unabhängig davon, ob er in den einzelnen Fischereigesetzten der Bundesländer erlaubt ist oder nicht.

Obwohl die Gutachten der Wissenschaftler Prof. Klausewitz und Dr. Schulz, die zu einem Verbot des Setzkeschergebrauchs führten, aufgrund unsachgemäßer Hälterungsbedingungen bzw. Verwendung der Versuchsfische bereits wiederlegt worden sind, gibt es einige Voraussetzungen für eine tierschutzgerechte Lebendhälterung gefangener Fische im Setzkescher, die man als Angler unbedingt beachten sollte.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum Gebrauch des Setzkeschers ist die, dass ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt. Ohne einen passablen Grund ist eine Hälterung der Fische nicht zulässig, denn man darf nicht vergessen, dass die Setzkescherproblematik erst durch das Wettangeln und dem daraus resultierenden Zurücksetzens von gehälterten Fischen entstanden ist.

In den meisten Fällen ist der Grund die Wahrung der fleischlichen Qualität des Fisches, denn fest steht, dass durch die ordnungsgemäße Lebendhälterung der geangelten Fische im Setzkescher ihre Qualität als Lebensmittel am besten erhalten bleibt. Eine mehrstündige Lagerung in der Kühlbox gewährleistet ebenfalls eine ausreichende Fleischqualität mit den Einschränkungen, dass nicht ausgeweidete Fische sensorisch und ausgenommene Fische mikrobiell beeinträchtigt werden, was im allgemeinen unbedenklich ist. Eine optimale Kühlung des Fanges kann bei einer längeren „Angelsitzung“ bei höheren Außentemperaturen durch mehrmaliges Öffnen der Kühlbox und Einlegen weiterer Fische nicht gesichert werden.

Natürlich gibt es verschiedenste Möglichkeiten getötete Fische zu Hältern (Kühlbox, nasser Leinenbeutel im Wind, Fisch mit Gras ausstopfen, ...), dennoch haben sie alle meist den entscheidenden Nachteil, dass bei ihnen die Keimesentwicklung auf dem Fisch im Vergleich zum Setzkescher um ein Wesentliches höher ist.

Liegt ein vernünftiger Grund vor, muss die Setzkescherkonstruktion sowie dessen Aufbau einige Bedingungen erfüllen, damit die Belastung der gefangenen Fische so minimal wie möglich gehalten wird.

Dazu gehört in erster Linie ein Setzkescher mit einer ausreichenden Länge und Durchmesser. Empfehlenswert ist ein Setzkescher mit einer Länge von mindestens 3,5 Metern bei einem Durchmesser von 50 cm. Er sollte aus knotenlosem Netzmaterial (hauptsächlich Nylon) bestehen und eine angemessene Maschenweite besitzen.

Zusätzlich muss der Setzkescher waagerecht verankert und verspannt werden, so dass sich die Setzkescherringe nicht von alleine zusammenfalten. Hierdurch soll eine vollständige Öffnung der Netzmaschen sowie ein ständig geflutetes Setzkeschervolumen erlangt werden.

Innerhalb des Setzkeschers dürfen auf keinen Fall geschützte, untermaßige, in der Schonzeit gefangene oder verbotene Fischarten gemäß den jeweiligen Landesfischereigesetzen gehältert werden.

Ebenfalls dürfen Fische nur in dem Gewässer gehältert werden, aus dem sie auch selbst entnommen wurden. Eine Übermenge an gehälterten Fischen ist zu vermeiden. Der Richtwert sollte ungefähr 1kg Fisch / 100 Liter Setzkeschervolumen dienen.

Beispiele:
Kescherlänge 3,5 Meter, Durchmesser 0,5 Meter: max. 6,9 kg Fisch
Kescherlänge 4,0 Meter, Durchmesser 0,5 Meter: max. 7,9 kg Fisch

Desweiteren dürfen nur untereinander verträgliche Fischarten zusammen in einem Setzkescher gehältert werden (die Hälterung von Rundschuppern wie Karpfen, Rotaugen usw. mit Kammschuppern wie dem Barsch, Zander o.Ä. ist gemäß dem Bundestierschutzgesetz nicht erlaubt).

Bei sachgemäßer Setzkescherhälterung bis zu acht Stunden, treten unbewältigte schädliche Stressfolgen, die Anpassungskrankheiten und Schäden bei den Fischen verursachen, nicht auf. Die korrekte Lebendhälterung hat keine nachweisbaren negativen Folgewirkungen auf den Gesundheitszustand, das Wachstum und das weitere Überleben der Fische (Prof. Dr. habil. K. Schreckenbach: „Schmerzen und Leiden bei Fischen: Setzkescher ja oder nein?“).

Ein Hältern der Fische im Setzkescher in Fließgewässern, in Gewässern mit Wellengang oder Gewässern mit Schiffsverkehr bzw. anderen Wasserfahrzeugen ist nur vertretbar, wenn eine mögliche Schädigung der gefangenen Fische, z.B. durch das permanente Stoßen der Fische gegen das Netzmaterial (Zerstörung der Schleimhaut sowie der Schuppen), völlig auszuschließen ist.

Jeder fischwaidgerechte Angler, der vom Setzkescher Gebrauch macht, muss dafür sorgen, dass die Dauer der Lebendhälterung auf die kleinst mögliche Zeitspanne gehalten wird. Verursachen Angler entgegen den oben aufgeführten Regeln und Verhaltensweisen bei Fischen ohne vernünftigen Grund länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden, können sie gem. § 17 und § 18 des Tierschutzgesetzes bestraft werden.

Ferner muss noch beachtet werden, dass die gehälterten Fische nicht wieder in das Gewässer zurückgesetzt werden.

Unabhängig von den neuen Erkenntnissen der Wissenschaftler über Schmerzen und Leiden bei Fischen ist eine weitgehende Schonung der gefangenen Fische geboten, da der verantwortungsvolle und sorgfältige Umgang mit gefangenen Fischen für alle Angler oberstes Gebot ist und auch immer bleiben wird.

Eine generelle Freistellung des Anglers von der persönlichen Verantwortung sowie eine verbindliche Gestaltung der Setzkescheranwendung ist nicht möglich.

Abschließend ist zu sagen, dass ein Angler gut beraten ist, wenn er den Setzkescher nicht sorglos benutzt. Er sollte in jedem Fall zwischen den „Vorteilen" (z.B. Frischhaltung des Lebensmittels Fisch) und den „Nachteilen" (Belastungen für den Fisch) der Lebendhälterung abwägen.

Views
Persönliche Werkzeuge