Verzehrempfehlung für Rheinfische
Aus ASV-Pinnwipp
Nach neuen Rückstandsuntersuchungen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an Aalen und Rotaugen aus dem Rhein auf Dioxine ergibt sich leider eine verschlechterte Lage bezüglich der Verzehrempfehlung für Rheinfische: Im Gegensatz zu den Rotaugen ergab sich bei fast allen Aalproben eine Überschreitung der von der EU festgelgten Höchstwerte für PCDD/F von 4 pg WHO-TEF/g FG. Damit dürfen solche Aale nicht als Lebensmittel in den Handel gelangen.
Darüberhinaus hat die Umweltmedizinsche Bewerung ergeben, dass die rechnerischen Werte für einen wöchentlichen unbedenklichen Verzehr von Rheinaalen so gering sind, dass von einem Verzehr grundsätzlich abgeraten wird.
Diese Empfehlung erfolgt allein aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Sie ist deshalb nicht verbindlich, sollte aber zur Kenntnis genommen und nach Möglichkeit auch beachtet werden.
Allerdings wurden bei den aktuellen Untersuchungen Dioxinbelastungen oberhalb zulässiger Grenzwerte auch bei einzelnen, stichprobenhaft untersuchten Brassen festgestellt. Dabei handelt es sich ausschließlich um ältere Tiere (Mindestalter 6 Jahre, Totallängen über 45 cm). Die Rheinfischereigenossenschaft spricht daher vorbehaltlich weiterer Empfehlungen seitens der zuständigen Behörden bereits jetzt die dringende Empfehlung aus, vorwiegend im Raum Duisburg gefangenen älteren Brassen nicht zu verzehren.
Die Rheinfischereigenossenschaft setzt sich dafür ein, dass die erforderlichen Untersuchungen regelmäßig fortgesetzt werden und das eine grundsätzliche Lösung des Problems in Angriff genommen wird.
