Offlumer See

Vorstellung des Verbandsgewässers

Der Offlumer-See in der Nähe von Rheine ist mit fast 40 ha das größte stehende Verbandsgewässer des Landesfischereiverbands Westfalen und Lippe e.V. Dort werden gute Hechte gefangen, die in den Flachwasserzonen rauben, und auch der Zander findet ideale Lebensbedingungen. Daneben ist der See für große Brassen und Karpfen bekannt. Am Gewässer gibt es einen Campingplatz sowie eine Gastwirtschaft. Im Zuge der "Regionale 2004" ist der Offlumer-See touristisch noch weiter erschlossen worden. So ist seit 2006 ein Strandbad in Betrieb und ein Wegenetz für Spaziergänger und Radfahrer wurde ausgebaut.

Fahrthinweis: Über BAB 1 (Hansalinie), Abfahrt Münster-Nord, dann B 54 a bis Steinfurt, von dort Richtung Rheine, in Neuenkirchen auf die B 70 Richtung Wettringen, bei der Molkerei Naarmann rechts abbiegen zum Offlumer See.

Parkregelung: Auf dem Seitenstreifen der Straße „Am Offlumer See" (östliche Straßenseite) zwischen der Besitzung Adiek (Am Offlumer See 10) und dem Einmündungsbereich vor der Besitzung Segger (Am Offlumer See 16) sowie seitlich der geteerten und mittels Speerpfosten für PKW's gesperrten Straße südlich der Besitzung Henke (Offlum 59) sind Stellflächen für berechtigte Nutzer ausgewiesen. Die Parkmöglichkeiten sind auch durch Beschilderung kenntlich gemacht.

Parkberechtigt sind Mitglieder des LFV mit gültigem Fischereierlaubnisschein und einem speziellen Parkausweis, der nur über den Verein angefordert werden kann. Der Parkausweis muss mit der Erlaubnisscheinnummer versehen sichtbar im Auto hinterlegt werden. Das Parken auf den ausgewiesenen Flächen ist von 6:00 bis 24:00 Uhr erlaubt. Darüber hinaus stehen natürlich die Parkmöglichkeiten am Strandbad auch für Angler zur Verfügung.

Erlaubte Fanggeräte: 3 Angelruten mit je einem Haken, 1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m - Fangbeschränkung: 2 Karpfen und 2 Zander pro Tag

Besondere Bestimmungen: Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich. Es darf nur innerhalb dieser Bereiche geangelt werden. Der Benutzungsordnung der Stadt Neuenkirchen ist Folge zu leisten.